Übernahme Bestattungskosten – Mögliche Kostenträger

Im Sterbefall ist zu prüfen, ob die Übernahme von Bestattungskosten durch unterschiedliche Kostenträger gewährleistet sein könnte.

Mögliche Kostenträger für die Übernahme von Bestattungskosten

  • Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen
    Gesetzliche Leistungen dürfen Sie nicht mehr erwarten. Sie werden schon lange nicht mehr gezahlt.
  • Übernahme Bestattungskosten durch Beamtenversorgung
    Nach dem Beamtenversorgungsgesetz Abs. III, § 17 und § 18 verbleiben die Beamtenbezüge für den Sterbemonat bei den Erben. Beim Tode eines Beamten erhalten der überlebende Ehegatte oder die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge.
  • Übernahme Bestattungskosten durch andere Kostenträger
    In manchen Fällen besteht über den Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einer Zusatzversorgungskasse, Sterbekasse der Belegschaft oder einem Jubilarenverein, aus der eine Leistung im Todesfall fällig wird. Einige Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern ebenfalls eine finanzielle Unterstützung im Sterbefall.
  • Übernahme Bestattungskosten Sozialamt
    Das Sozialamt finanziert eine Bestattung allenfalls vor. Es übernimmt die Bestattungskosten nur, wenn der bestattungspflichtige Angehörige (Totenfürsorge) Bedürftigkeit nachweisen kann oder keine Angehörigen zu ermitteln sind. Normalerweise muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Sozialamt vor der Bestattung vorliegen.

Übernahme Bestattungskosten durch Sterbekassen und Lebensversicherungen

Häufig werden Sterbegeld- oder Lebensversicherungen für die Finanzierung der Bestattungskosten abgeschlossen. Mit dem Geld können alle Formalitäten problemlos durch ein Bestattungsunternehmen abgewickelt werden. Im Todesfall wird die Police oder ein Mitgliedsbuch zur Beantragung der Leistung benötigt.

Übernahme Bestattungskosten durch eigene Bestattungsvorsorge

Immer mehr Menschen sorgen rechtzeitig mit einer Bestattungsvorsorge vor, und so fallen oftmals keine weiteren Kosten für die Hinterbliebenen an. Zu empfehlen ist eine Sterbegeldversicherung – und zwar nicht nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch für privat Krankenversicherte.

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und die optimale individuelle Gestaltung einer Vorsorgeregelung, die neben den individuellen Wünschen auch die Finanzierung der Bestattung abdeckt, z. B. mit einer Bestattungsverfügung.