Was ist eigentlich eine Sozialbestattung?

Das Sozialamt finanziert eine Bestattung allenfalls vor. Es übernimmt die Bestattungskosten nur, wenn der bestattungspflichtige Angehörige (Totenfürsorge) Bedürftigkeit nachweisen kann oder keine Angehörigen zu ermitteln sind.

Normalerweise muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Sozialamt vor der Bestattung vorliegen.

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