Welche Bestattungsarten gibt es?

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist in Deutschland die noch am weitesten verbreitete Bestattungsart. Die Beisetzung im Sarg in einer Grabstätte erfolgt meist im Anschluss an die Trauerfeier. Der Sarg wird in das Grab gesenkt, das Grab anschließend verschlossen.

Feuerbestattung

Mit Feuerbestattung bezeichnet man die Verbrennung des Verstorbenen im Sarg und die nachfolgende Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt. Sie unterliegt aber bezüglich der Strafrechtspflege einem besonderen Zulassungsverfahren.

Seebestattung

Als Seebestattung bezeichnet man die Einäscherung eines Verstorbenen mit anschließender Beisetzung der Asche in einer speziellen Urne im Meer (diese muss sich im Meerwasser auflösen). Für eine Seebestattung muss neben der Sterbeurkunde eine schriftliche Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen selbst vorliegen.

Anonyme Bestattung

Die sog. anonyme Bestattung ist die Beisetzung der Aschenreste in Gemeinschaftsgrabstätten ohne Kennzeichnung der genauen Lage, namenlos unter dem grünen Rasen. Viele Friedhöfe, vor allem in größere Städten, haben hierfür Gemeinschaftsgrabfelder bereitgestellt, wobei sich unterschiedliche Handhabungen zeigen: Grabfelder ohne Kennzeichnung, Grabfelder mit gemeinsamen Grabmal ohne Namen bzw. mit Namen. Auch das Ausstreuen von Asche ist in einigen Bundesländern zulässig.

Weltraumbestattung

Sonderform einer anonymen Bestattung eines Teils der Asche (ca. 7 Gramm) eines Verstorbenen in einer lippenstiftgroßen Urne. Diese Aschenreste werden  in die Erdumlaufbahn gebracht, verbleiben dort einige Jahre und verglühen beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Die verbleibenden Aschenreste werden beigesetzt. Für Weltraumbestattungen gibt es spezielle Anbieter.

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