Was bedeutet Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang steht in engem Zusammenhang mit dem Bestattungszwang, ist aber nicht mit diesem identisch.

Erdbestattung und Aschenbeisetzungen dürfen prinzipiell nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen (kommunal oder kirchlich) oder auf genehmigten, privaten Bestattungsplätzen erfolgen.

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